Schwerin

Schwerin
Schwe|rin:
Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern.

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Schwerin,
 
Name von geographischen Objekten:
 
 1) Schwerin, Hauptstadt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, kreisfreie Stadt, 40-86 m über dem Meeresspiegel, am Südufer des Schweriner Sees, dessen Südhälfte (Schweriner Innensee) zur Stadt gehört, und an acht weiteren Seen der Mecklenburgischen Seenplatte, 102 900 Einwohner; Sitz des Bischofs der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, Mecklenburgisches Landeshauptstadtarchiv, Staatliches Museum (Gemäldegalerie, v. a. holländische Malerei des 17. Jahrhunderts), Schlossmuseum, Freilichtmuseum Schwerin-Mueß, Stadtgeschichtsmuseum, zoologischer Garten, Mecklenburgisches Staatstheater. Hauptwirtschaftsbranchen (v. a. im Industriekomplex Schwerin-Süd) sind Kabelherstellung, Kunststoffverarbeitung, Verpackungsmittelherstellung, Maschinen- und Metallbau, Getreide- und Nahrungsgüter-, Bauwirtschaft, Druckereiwesen sowie Umwelt-, Medizin- und Bürotechnik; Brauerei; Verkehrsknotenpunkt.
 
 
Hochgotischer Dom (um 1270-1416, Westturm 1890) mit Chorumgang und Kapellenkranz, spätgotischer Flügelaltar aus Lübecker Werkstatt (um 1440); Neues Gebäude, eine klassizistische Kaufhalle (1783-85, heute zum Teil Stadtgeschichtsmuseum); Altstädtisches Rathaus (ursprünglich 1351, der heutige Bau vier Fachwerkhäuser des 17. Jahrhunderts, 1835 mit Fassade im Stil der Tudorgotik versehen); klassizistische katholische Kirche Sankt Anna (1792); barocke Schelfkirche (1708-11); Schelfstadt (barocke Neustadt mit erhaltener historischer Stadtanlage). Auf einer Insel der malerische Gebäudekomplex des Schlosses, 1843-57 in Neurenaissanceformen erbaut; Schlosskirche (1560-63); Staatstheater (1883-86); Staatliches Museum (1877-82) im Stil des Spätklassizismus.
 
 
Die in Anlehnung an eine 1018 erstmals erwähnte slawische Burg entstandene deutsche Kaufmannssiedlung erhielt 1160 nach der Eroberung der Burg durch Heinrich den Löwen Stadtrecht und wurde Sitz des neu gegründeten Bistums. Mit der gleichnamigen Grafschaft (seit 1167) fiel Schwerin 1358 an die Herzöge von Mecklenburg; Ende des 15. Jahrhunderts bis 1764 war die Stadt, in der sich zwischen 1524 und 1539 die Reformation durchsetzte, deren Residenz (ab 1621 beziehungsweise 1701 Mecklenburg-Schwerin), erneut ab 1837 (vorher: Ludwigslust). 1918-33 Hauptstadt des Freistaats Mecklenburg-Schwerin, 1934-52 des vereinigten Landes Mecklenburg (1945-47 Mecklenburg-Vorpommern), 1952-90 im gleichnamigen DDR-Bezirk, wurde Schwerin nach Neubildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (1990) wieder Landeshauptstadt.
 
 2) Schwerin, von 1952 bis 1990 Bezirk der DDR, ging 1990 im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern auf.
 
 3) Schwerin, ehemaliges Bistum in Mecklenburg, nach Anfängen im 11. Jahrhundert 1160 von Heinrich dem Löwen wieder begründet und in die Stadt Schwerin verlegt, 1180 reichsunmittelbar, 1533 protestantisch; 1648 wurde das Stift als säkularisiertes Fürstentum dem Herzogtum Mecklenburg eingegliedert. Kirchlich gehörte das Gebiet bis 1929 zu den Norden Missionen, dann zum Bistum Osnabrück; 1946-73 als »Bischöfliches Kommissariat Schwerin«, 1973-94 als »Bischöfliches Amt Schwerin«. (Hamburg, Erzbistum)
 
 4) Schwerin (Wạrthe), polnisch Skwierzyna [skfjɛ'ʒina], Stadt in der Woiwodschaft Lebus (bis 1998 in der aufgelösten Woiwodschaft Gorzów [Landsberg]), Polen, 30 m über dem Meeresspiegel, an der Mündung der Obra in die Warthe, 10 400 Einwohner; Holz-, Nahrungsmittel-, Baustoffindustrie; Fremdenverkehr; Hafen, Bahn- und Straßenknotenpunkt.
 
 
Schwerin, vermutlich im 13. Jahrhundert als deutsche Marktsiedlung angelegt und 1306 erstmals als Stadt erwähnt, erhielt 1406 vom polnischen König die Stadtrechte erneut verliehen. Die Stadt kam 1945 unter polnischer Verwaltung, die Zugehörigkeit zu Polen wurde durch den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. 11. 1990 anerkannt.
 

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Schwe|rin: Stadt am Schweriner See; Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern.

Universal-Lexikon. 2012.

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